Eine Chronologie der Gehörlosenbewegung in der Bundesrepublik Deutschland ab 1950
Gehörlose Kraftfahrer gab es in Deutschland schon seit 50 Jahren, Damals fuhren einige wenige auf Motorrädern, sehr selten mit Automobilen. Es gehörte schon viel Glück dazu, Behörden ausfindig zu machen, die den Gehörlosen nach bestandener Prüfung den Führerschein aushändigen.
Die eigentliche Ausbreitung der Kraftfahrt bei den Gehörlosen setzte erst mit dem Aufschwung der deutschen Wirtschaft nach 195O ein. Gleichzeitig aber wurde der motorisierte Verkehr immer stärker, so daß die Polizei und Behörden sich immer mehr um die Sicherheit auf den Straßen bemühten.
Die gehörlosen Kraftfahrtaspiranten stießen teils auf aufgeschlossene, teils aber auch auf ablehnende Behörden. Dieser Zustand warf Fragen auf, die ihre endgültige Klärung im Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster AZ: VII A 77/54 5 K 884/53 gefunden haben. Dort wurde erkannt, dass auch Gehörlose befähigt sind, ein Kraftfahrzeug im Verkehr zu führen. Das Gericht hat das Problem von allen Seiten her gründlich geprüft. Nach diesem Urteil setzte ein Zustrom zur Kraftfahrt ein. Es bürgerte sich ein, zuerst vom gehörlosen Führerscheinbewerber das Gutachten eines medizinisch-psychologischen Institut zu verlangen. Im zufriedenstellenden Fall ging der Gehörlose denselben Weg wie die Hörenden, bis er den Führerschein erhielt. Der Idealfall ist aber noch nicht eingetreten, denn die Gutachten, besonders der Amtsärzte leiden sehr unter der subjektiven Einstellung der Gutachter. Nachdem der Weg zum Führerschein frei war, erhöhte sich die Zahl gehörloser Kraftfahrer immens. Zum Erfahrungsaustausch strebten sie zueinander und die Keimzellen zu den ersten Motorclubs der Gehörlosen entstanden. Zuerst in Berlin, zwei Jahre später in Hamburg, dann in Lauffen am Neckar, Leonberg, Achern, Freiburg, Nürnberg, München und Hennef.
Quelle: Deutschen Gehörlosen-Bundes